Beratung für bulgarische Staatsbürger in Deutschland

 

Wir betreuen bulgarische Arbeitnehmer,

•    die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind (z.B. bei steuerfreien ausländischen Einkünften und deutschen Lohnersatzleistungen oder Arbeit auf Steuerklassen 3/5)

oder

•    für die bei der Abgabe einer deutschen Steuererklärung eine Steuererstattung zu erwarten ist, weil z.B. nur ein Teil des Jahres tätig gewesen oder signifikante Werbungskosten/Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind.

Wir haben Erfahrung mit Arbeitnehmern, die ohne ständigen Wohnsitz in Deutschland der deutschen Besteuerung unterliegen (z.B. Entsandte, Saisonarbeiter, Arbeitnehmer mit bulgarischem Arbeitsvertrag, Flug- und Schiffspersonal etc.). Andererseits helfen wir auch bulgarischen Diplomaten, Wissenschaftlern, Dozenten, Stipendiaten und andere Berufsgruppen eine Freistellung von der deutschen Besteuerung nach dem deutsch-bulgarischen Doppelbesteuerungabkommen oder anderen zwischenstaatlichen Vereinbarungen zu erreichen.

 

Wir betreuen bulgarische Freiberufler,

die eine selbständige Tätigkeit in Deutschland aufnehmen. Unsere Betreuung fängt mit dem ausführlichen Erstberatungsgespräch an, in dem steuerliche Aspekte der selbständigen Tätigkeit erläutert und Steuerspartipps gegeben werden. Wir führen dann soweit erforderlich die Bücher und Aufzeichnungen und erledigen alle laufenden Erklärungs- und Meldepflichten (z.B. Umsatzsteuer voranmeldungen). Wir erstellen den Jahresabschluss und die Jahressteuererklärungen.

 

Allgemeine Beratung

•    Erstberatungsgespräche (Interviews) zur Erläuterung der steuerlichen Auswirkungen durch Aufenthalt und Arbeit in Deutschland

•    Steuerliche Gestaltungsberatung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten (Einkommensteuer, Umsatzsteuer etc.)

•    Hypothetische Steuerberechnungen und andere Simulationen

•    Überprüfung und Klärung von Steuerpflichten mit dem Finanzamt

 

Lohnsteuer / Kapitalertragsteuer

•    Lohnsteuerfreistellung

•    Lohnsteuerermäßigung

•    Anträge auf  Rückerstattung von Kapitalertragsteuer und Zinsabschlagsteuer nach Doppelbesteuerungsabkommen

 

Steuererklärungen

•    Einkommensteuererklärungen für beschränkt und unbeschränkt Steuerpflichtigen

•    Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

•    Umsatzsteuer: Voranmeldungen und Jahressteuererklärungen

•    Gewerbesteuererklärungen

•    Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuererklärungen

 

Steuerliches Verfahren

•    Unterstützung bei Finanzamtsanfragen zu Steuererklärungen

•    Verbindliche Auskünfte

•    Prüfung von Steuerbescheiden

•    Einlegung von Einsprüchen

•    Unterstützung bei Außenprüfungen

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